BFöV · Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
BFöV чл. 8Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
Die Förderung der schulischen Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.