DE · BergtechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer und Struktur der Berufsausbildung
- чл. 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 4 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 5 Ziel der Abschlussprüfung, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
- чл. 6 Inhalt von Teil 1
- чл. 7 Prüfungsbereiche von Teil 1
- чл. 8 Prüfungsbereich „Montagetechnik“
- чл. 9 Prüfungsbereich „Lagerstätte“
- чл. 10 Inhalt von Teil 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“
- чл. 12 Prüfungsbereich „Bergbautechnische Prozesse“
- чл. 13 Prüfungsbereich „Bergbautechnik und Bergrecht“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 16 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“
- чл. 17 Prüfungsbereich „Bohrtechnische Prozesse“
- чл. 18 Prüfungsbereich „Bohrtechnik und Bergrecht“
- чл. 19 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 21 Übergangsregelung