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Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
Съдържание
- Abschnitt 1 Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung
- чл. 1 Aufklärung
- чл. 2 Beratung
- чл. 2a Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen
- чл. 3 Beratungsstellen
- чл. 4 Öffentliche Förderung der Beratungsstellen
- Abschnitt 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
- чл. 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung
- чл. 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung
- чл. 7 Beratungsbescheinigung
- чл. 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Belästigungsverbot
- чл. 9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- чл. 10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- чл. 11 Übergangsregelung
- Abschnitt 3 Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- чл. 12 Weigerung
- чл. 13 Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Belästigungsverbot
- чл. 14 Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch
- Abschnitt 4 Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche
- чл. 15 Anordnung als Bundesstatistik
- чл. 16 Erhebungsmerkmale, Berichtszeit und Periodizität
- чл. 17 Hilfsmerkmale
- чл. 18 Auskunftspflicht
- Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
- чл. 19 Berechtigte
- чл. 20 Leistungen
- чл. 21 Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
- чл. 22 Kostenerstattung
- чл. 23 Rechtsweg
- чл. 24 Anpassung
- Abschnitt 6 Vertrauliche Geburt
- чл. 25 Beratung zur vertraulichen Geburt
- чл. 26 Das Verfahren der vertraulichen Geburt
- чл. 27 Umgang mit dem Herkunftsnachweis
- чл. 28 Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt
- чл. 29 Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten
- чл. 30 Beratung nach der Geburt des Kindes
- чл. 31 Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis
- чл. 32 Familiengerichtliches Verfahren
- чл. 33 Dokumentations- und Berichtspflicht
- чл. 34 Kostenübernahme
- Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
- чл. 35 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 Schlussvorschrift
- чл. 36 Einschränkung eines Grundrechts