BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
BEG чл. 155
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
Die Kapitalentschädigung beträgt 10.000 Deutsche Mark.
BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
Die Kapitalentschädigung beträgt 10.000 Deutsche Mark.