BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
BEG чл. 152
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
Die Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 geleistet.
BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
Die Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 geleistet.