BEDV чл. 5Kompensationsbetrag
Abschnitt 2 Berechnung der Kompensationshöhe
Der Kompensationsbetrag wird berechnet, indem die folgenden Werte miteinander multipliziert werden: 1.
die maßgebliche Emissionsmenge nach § 6 und
2.
der für das Abrechnungsjahr maßgebliche Preis der Emissionszertifikate in Euro pro Tonne nach § 7.