DE · BDBOSZertV
Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand der Zertifizierung
- чл. 2 Antrag
- чл. 3 Änderungszertifizierung
- чл. 4 Anzeige unwesentlicher Änderungen nach § 15a Absatz 3 Satz 4 des BDBOS-Gesetzes
- чл. 5 Anforderungen und Prüfkriterien; BOS-IOP-Richtlinien
- чл. 6 Veröffentlichung nicht allgemein zugänglicher Informationen
- чл. 7 Überprüfung der Endgeräte
- чл. 8 Mitwirkungspflichten des Antragstellers
- чл. 9 Zertifikat
- чл. 10 Rückgabe von Einzelstücken
- чл. 11 Übergangsregelung
- чл. 12 Inkrafttreten