DE · BDBOSG
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Съдържание
- чл. 1 Errichtung, Zweck, Sitz
- чл. 2 Aufgaben; Rechtsverordnungsermächtigung
- чл. 2a Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Organe
- чл. 4 Präsidentin oder Präsident
- чл. 5 Verwaltungsrat
- чл. 6 Satzung
- чл. 7 Verwaltungsabkommen
- чл. 8 Aufsicht
- чл. 9 Zweckvermögen, Finanzierung
- чл. 10 Wirtschaftsplan, mittelfristige Planung
- чл. 11 Buchführung, Jahresabschluss
- чл. 12 Rechnungsprüfung, Anwendung des Haushaltsrechts
- чл. 13 Beamtinnen und Beamte
- чл. 14 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
- чл. 15 Abwehr netzspezifischer Gefahren, Überwachung
- чл. 15a Zertifizierung von Endgeräten
- чл. 15b Erlass von Rechtsverordnungen; Widerspruchsgebühren
- чл. 15c Testplattform
- чл. 16 Internationale Zusammenarbeit
- чл. 17 Abgabenfreiheit, Dienstsiegel, Sonstiges
- чл. 18 Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes
- чл. 19 Verarbeitung von Verkehrsdaten durch die Bundesanstalt
- чл. 20 Übermittlung von Verkehrsdaten an die Zuständigen Stellen für den Betrieb des Digitalfunk BOS
- чл. 21 Übermittlung von Verkehrsdaten an Strafverfolgungs- und Polizeibehörden
- чл. 22 Weitere Vorschriften zur Übermittlung von Verkehrsdaten
- чл. 23 Dateisystem zur Verwaltung der Standorte des Digitalfunk BOS
- чл. 24 Pflicht zur Abgabe eines Angebots für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
- чл. 25 Einschränkung eines Grundrechts