BBhV · Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
BBhV чл. 55Geheimhaltungspflicht
Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
Die bei der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind geheim zu halten.