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BBFVerfV · Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung

BBFVerfV чл. 6Verfahren zur Dokumentation der Leistungen

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Das Verfahren ist zu dokumentieren. Die Verfahrensdokumentation muss enthalten: 1.

die vom Feststellungsantrag umfassten berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen des Referenzberufs,

2.

die von der Feststellerin oder dem Feststeller für die Berufsbildpositionen ausgewählten oder festgelegten Feststellungsinstrumente,

3.

die Benennung der jeweils berücksichtigten integrativen Berufsbildpositionen,

4.

die Benennung der konkreten Aufgabenstellungen,

5.

Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,

6.

ein begründetes Feststellungsergebnis für die berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen und

7.

eine Begründung des Gesamtergebnisses.