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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zweck des Gesetzes
- чл. 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
- чл. 3 Ergänzende Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Vertrieb von Batterien
- чл. 4 Verkehrsverbote
- чл. 5 Registrierung der Hersteller
- Abschnitt 1 Pflichten des Endnutzers
- чл. 6 Pflichten des Endnutzers
- Abschnitt 2 Organisationen für Herstellerverantwortung
- чл. 7 Pflichten der Hersteller
- чл. 8 Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung
- чл. 9 Sicherheitsleistung
- чл. 10 Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung
- чл. 11 Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
- чл. 12 Wegfall einer Organisation für Herstellerverantwortung
- Abschnitt 3 Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
- чл. 13 Sammelziele
- чл. 14 Rücknahmepflichten der Händler
- чл. 15 Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- чл. 16 Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen
- чл. 17 Überlassungspflichten Dritter
- Abschnitt 4 Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
- чл. 18 Rücknahmepflichten der Händler
- чл. 19 Pfandpflicht für Starterbatterien
- чл. 20 Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
- чл. 21 Überlassungspflichten Dritter
- чл. 22 Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung
- Kapitel 3 Behandlungspflichten
- чл. 23 Behandlung und Beseitigung
- Kapitel 4 Informationspflichten
- чл. 24 Informationspflichten der Händler
- чл. 25 Informationspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
- Kapitel 5 Mitteilungspflichten
- чл. 26 Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
- чл. 27 Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter
- чл. 28 Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- чл. 29 Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und Recyclingbetreibern
- Abschnitt 1 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
- чл. 30 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
- чл. 31 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung
- чл. 32 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- чл. 33 Befugnisse der zuständigen Behörde
- чл. 34 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
- Abschnitt 2 Altbatteriekommission
- чл. 35 Einrichtung, Aufgaben und Verfahren
- чл. 36 Besetzung und Benennung
- Abschnitt 3 Beleihung
- чл. 37 Ermächtigung zur Beleihung
- чл. 38 Aufsicht über die Beliehene
- чл. 39 Beendigung der Beleihung
- Kapitel 7 Beauftragung Dritter, Vollzug
- чл. 40 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
- чл. 41 Vollzug
- Teil 3 Beteiligung von Bundesbehörden an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe
- чл. 42 Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für Stoffe
- Kapitel 1 Bestimmungen über die notifizierende Behörde
- чл. 43 Notifizierende Behörde
- чл. 44 Aufgaben der notifizierenden Behörde
- чл. 45 Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle
- Kapitel 2 Notifizierungsverfahren
- чл. 46 Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis
- чл. 47 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
- чл. 48 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
- Kapitel 3 Überwachung
- чл. 49 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie
- чл. 50 Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- чл. 51 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie
- Teil 5 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- чл. 52 Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542
- чл. 53 Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse
- чл. 54 Tätigwerden der zuständigen Behörde
- чл. 55 Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- чл. 56 Auskunftspflichten
- чл. 57 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- чл. 58 Zwangsgeld
- Teil 6 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- чл. 59 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Teil 7 Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
- чл. 60 Bußgeldvorschriften
- чл. 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
- чл. 62 Einziehung
- чл. 63 Geändertes Unionsrecht
- чл. 64 Übergangsvorschriften