DE · BAProITFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- чл. 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- чл. 4 Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- чл. 5 Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
- чл. 6 Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- чл. 7 Prüfungsteil „IT-Projekt“
- чл. 8 Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
- чл. 9 Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
- чл. 10 Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
- чл. 11 Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
- чл. 12 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
- чл. 13 Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
- чл. 16 Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“
- чл. 17 Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“
- чл. 18 Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“
- чл. 19 Form und Ablauf der Prüfung
- чл. 20 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- чл. 21 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
- чл. 22 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
- чл. 23 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- чл. 24 Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
- чл. 25 Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“
- чл. 26 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“
- чл. 27 Mündliche Ergänzungsprüfung
- чл. 28 Bewertung der Prüfungsleistungen
- чл. 29 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 30 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 31 Zeugnisse
- чл. 32 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- чл. 33 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- чл. 34 Übergangsvorschriften
- чл. 35 Inkrafttreten; Außerkrafttreten