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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Съдържание
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Erfindungen
- чл. 3 Technische Verbesserungsvorschläge
- чл. 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen
- 1. Diensterfindungen
- чл. 5 Meldepflicht
- чл. 6 Inanspruchnahme
- чл. 7 Wirkung der Inanspruchnahme
- чл. 8 Frei gewordene Diensterfindungen
- чл. 9 Vergütung bei Inanspruchnahme
- чл. 10 (weggefallen)
- чл. 11 Vergütungsrichtlinien
- чл. 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
- чл. 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland
- чл. 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- чл. 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten
- чл. 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
- чл. 17 Betriebsgeheimnisse
- 2. Freie Erfindungen
- чл. 18 Mitteilungspflicht
- чл. 19 Anbietungspflicht
- 3. Technische Verbesserungsvorschläge
- чл. 20
- 4. Gemeinsame Bestimmungen
- чл. 21 (weggefallen)
- чл. 22 Unabdingbarkeit
- чл. 23 Unbilligkeit
- чл. 24 Geheimhaltungspflicht
- чл. 25 Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis
- чл. 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- чл. 27 Insolvenzverfahren
- 5. Schiedsverfahren
- чл. 28 Gütliche Einigung
- чл. 29 Errichtung der Schiedsstelle
- чл. 30 Besetzung der Schiedsstelle
- чл. 31 Anrufung der Schiedsstelle
- чл. 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
- чл. 33 Verfahren vor der Schiedsstelle
- чл. 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
- чл. 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
- чл. 36 Kosten des Schiedsverfahrens
- 6. Gerichtliches Verfahren
- чл. 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
- чл. 38 Klage auf angemessene Vergütung
- чл. 39 Zuständigkeit
- Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
- чл. 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- чл. 41 Beamte, Soldaten
- чл. 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
- Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- чл. 43 Übergangsvorschrift
- чл. 45 Durchführungsbestimmungen
- чл. 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
- чл. 48 (weggefallen)
- чл. 49 Inkrafttreten