DE · V zu § 180 Abs. 2 AO
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung
- чл. 2 Örtliche Zuständigkeit
- чл. 3 Erklärungspflicht
- чл. 4 Einleitung des Feststellungsverfahrens
- чл. 5 Verfahrensbeteiligte
- чл. 6 Bekanntgabe
- чл. 7 Außenprüfung
- чл. 8 Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei
- чл. 9 Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken
- чл. 10 (weggefallen)
- чл. 11 Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften