DE · AMSachKV
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Съдържание
- чл. 1 Nachweis der Sachkenntnis
- чл. 2 Errichtung und Tätigkeit des Prüfungsausschusses
- чл. 3 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
- чл. 4 Prüfungsanforderungen
- чл. 5 Durchführung der Prüfung
- чл. 6 Rücktritt, Nichtteilnahme
- чл. 7 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
- чл. 8 Wiederholung der Prüfung
- чл. 9 Zuständige Stelle
- чл. 10 Anerkennung anderer Nachweise
- чл. 11 Sonstiger Nachweis der Sachkenntnis
- чл. 12
- чл. 13 Inkrafttreten