Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AGG чл. 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

В силаОфициален текст

Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derentwegen die unterschiedliche Behandlung erfolgt.