AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG чл. 32Schlussbestimmung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
AGG · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.