DE · AdLDAV
Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Съдържание
- чл. 1 Datenabgleich durch Vermittlungsstellen, einzubeziehende Personen
- чл. 3 Datenübermittlung an die Vermittlungsstellen
- чл. 4 Datenabgleich
- чл. 5 Rückübermittlung an die landwirtschaftliche Alterskasse
- чл. 6 Anfragedatensatz
- чл. 7 Verfahren der Datenübermittlung
- чл. 8 Übermittlung durch Datenfernübertragung
- чл. 11 Inkrafttreten