ÜblG 2 · Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
ÜblG 2 чл. 16
Art V Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.