ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 чл. 29Zeugnis
Zweiter Unterabschnitt Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.