ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 чл. 22Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
Erster Unterabschnitt Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
I.
Physik für Mediziner und Physiologie,
II.
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie,
III.
Biologie für Mediziner und Anatomie,
IV.
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie.
(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.