ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 чл. 17Ladung zu den Prüfungsterminen
Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.