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Mustergeschäftsordnung für die Konferenz · Mustergeschäftsordnung für die Konferenz des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger

§ 2 Mustergeschäftsordnung für die KonferenzSprachliche Gleichbehandlung

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Soweit in der angeschlossenen Mustergeschäftsordnung samt Anhang personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.